Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Heranwachsende
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) für Jugendliche oder Heranwachsende kann als außergerichtliche Regelung oder im Rahmen eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens durchgeführt werden und bereits im Vorfeld einer Verhandlung von der Jugendhilfe im Strafverfahren angeregt werden.
Durch den TOA soll Geschädigten und Beschuldigten eine Chance zur Klärung des Konfliktes und zur Wiedergutmachung geboten werden.
Ausgebildete Mediatoren führen als neutrale Vermittler und Konfliktschlichter Einzelgespräche mit den Beteiligten durch und begleiten Geschädigte und Beschuldigte im Ausgleichsgespräch.
Der Tater-Opfer-Ausgleich bei Jugendlichen und Heranwachsenden unterscheidet sich inhaltlich nicht zum TOA bei Erwachsenen. Jugendliche und Heranwachsende verfügen jedoch oft über die wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Konfliktbewältigung: Große Offenheit und die Bereitschaft zur Selbstreflektion.
Eine Auseinandersetzung mit den Fragen
- Wie kam es zu dem Streit?
- Was ist überhaupt passiert?
- Wie wollen wir in Zukunft miteinander umgehen?
- Wie übernehme ich Verantwortung?
- Wie kann Schaden wieder gut gemacht werden?
kann damit gelingen.