Jugendhilfe im Strafverfahren
Früher als Jugendgerichtshilfe bezeichnet, ist die Jugendhilfe im Strafverfahren eine gesetzliche Pflichtaufgabe, die vom sozialpädagogischen Fachdienst wahrgenommen wird. Wir bringen die erzieherischen Gesichtspunkte in das Jugendstrafverfahren ein.
Aufgaben im außergerichtlichen Bereich
- Wir nehmen eine Ersteinschätzung der Strafanzeige vor
- Wir steuern mögliche pädagogische Maßnahmen
- Wir führen außergerichtliche Verfahren/Diversionen durch
- Wir wirken bei der U‑Haftentscheidung mit
Vor der Gerichtsverhandlung
… lernen wir dich in einem persönlichen Gespräch kennen
- Wir informieren über den Verlauf des gesamten Strafverfahrens
- Wir übernehmen dabei jedoch keine Verteidigerfunktion
- Wir erfassen biographische Daten und die aktuelle Lebenssituation der Jugendlichen und Heranwachsenden
- Wir klären den Hilfebedarf mit den Beteiligten und vermitteln an entsprechende Einrichtungen
- Wir beraten und unterstützen die Eltern
Während der Gerichtsverhandlung
- Wir nehmen als Verfahrensbeteiligte an der Gerichtsverhandlung teil
- Wir stellen die persönliche Lebenssituation dar
- Wir beurteilen die Persönlichkeitsentwicklung und die strafrechtliche Reife
- Wir geben eine sozialpädagogische Prognose ab
- Wir schlagen eine geeignete Ahndung vor
Nach der Gerichtsverhandlung
- Wir vermitteln an Folgeeinrichtungen
- Wir halten Kontakt zum Jugendlichen in Haft, Therapie- oder Jugendhilfeeinrichtungen und anderen Kooperationspartnern
- Wir stehen weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung
- Wir wirken auf eine Wiedergutmachung hin
- Wir unterstützen den Täter beim Kontakt mit dem Opfer
Das Team der Jugendhilfe im Strafverfahren bei der Brücke Dachau e.V. gewährleistet durch die Aufteilung der Zuständigkeiten, dass jeder Jugendliche oder Heranwachsende im gesamtem Strafverfahren vom gleichen Mitarbeiter betreut wird.
Zusatzinfos zum Jugendstrafverfahren
Möchten Sie sich noch weiter über das Jugendstrafverfahren informieren?
Wissenswertes finden Sie hier:
Informationen über Rechte und Pflichten Jugendlicher, Heranwachsender und Eltern im Jugendstrafverfahren