Beratungs­gespräche

Mit Bera­tungs­ge­sprä­chen wird auf aku­te Pro­blem­la­gen und beson­de­re Lebens­si­tua­tio­nen der Jugend­li­chen reagiert. Je nach Bedarf kön­nen zwi­schen 3 und 10 Gesprächs­ter­mi­ne ange­wie­sen werden.

Somit kön­nen Pro­ble­me bear­bei­tet wer­den, die unter Umstän­den gar nicht mit der Straf­tat in Zusam­men­hang ste­hen, jedoch die Lebens­welt des Jugend­li­chen in nicht uner­heb­li­chem Maße beein­flus­sen und erschwe­ren, wie etwa Berufs­fin­dung, Ver­selb­stän­di­gung oder Rege­lung behörd­li­cher Angelegenheiten.

Die Klä­rung der momen­ta­nen Belas­tungs­si­tua­ti­on und die Suche nach geeig­ne­ten Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten, durch bei­spiels­wei­se Schuld­ner- oder Dro­gen­be­ra­tungs­stel­len, ist dann der wesent­li­che Bestand­teil der Beratung.

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