Ambulante Sozialpädagogische Angebote für straffällig gewordene junge Menschen
Die Ambulanten sozialpädagogischen Angebote nach den §§ 10, 15 JGG sind Weisungen und Auflagen des Gerichts sowie der Staatsanwaltschaft. Sie leiten sich unmittelbar aus dem erzieherischen Bedarf und der strafbaren Handlung ab und sind das Ergebnis des Jugendgerichtsverfahrens.
Die Ambulanten Sozialpädagogischen Angebote sollen eine explizite Alternative zu freiheitsentziehenden Sanktionen darstellen. Durch pädagogische Angebote sollen die Jugendlichen und Heranwachsenden befähigt werden, schwierige Lebensphasen zu überwinden und ein Leben ohne Straftaten zu führen. Das Jugendstrafrecht mit dem Grundgedanken von „Erziehen statt Strafen“ berücksichtigt die individuelle Lebenssituation von jungen Menschen.
Die Ambulanten Sozialpädagogischen Angebote bei der Brücke Dachau e.V.
- Beratungsgespräche
- Betreuungsweisungen
- Leseweisungen
- Arbeitswochenende
- Soziale Trainingskurse
Nachdem die Jugendlichen die Weisung erhalten haben, werden sie durch die Brücke Dachau e.V. zu den Maßnahmen eingeteilt.