Beratungsgespräche
Mit Beratungsgesprächen wird auf akute Problemlagen und besondere Lebenssituationen der Jugendlichen reagiert. Je nach Bedarf können zwischen 3 und 10 Gesprächstermine angewiesen werden.
Somit können Probleme bearbeitet werden, die unter Umständen gar nicht mit der Straftat in Zusammenhang stehen, jedoch die Lebenswelt des Jugendlichen in nicht unerheblichem Maße beeinflussen und erschweren, wie etwa Berufsfindung, Verselbständigung oder Regelung behördlicher Angelegenheiten.
Die Klärung der momentanen Belastungssituation und die Suche nach geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten, durch beispielsweise Schuldner- oder Drogenberatungsstellen, ist dann der wesentliche Bestandteil der Beratung.