Vermittlung in Einsatzstellen zur Ableistung sozialer Hilfsdienste
Die Vermittlung in Einsatzstellen zur Ableistung sozialer Hilfsdienste, auch Arbeitsweisung genannt, ist eine pädagogische Maßnahme die im Jugendstrafverfahren als Sanktion verhängt wird, um den Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, ihr Fehlverhalten durch gemeinnützige Arbeit wieder gutzumachen und Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.
In einem persönlichen Gespräch suchen wir gemeinsam mit den Jugendlichen geeignete Einsatzstellen aus. Hierzu stehen landkreisweit über vierzig soziale und kommunale Einrichtungen zur Verfügung, bei denen Jugendliche ihre Sozialstunden ableisten können.
Jugendliche können so verschiedene Tätigkeitsfelder kennenlernen, erleben Arbeitsstrukturen innerhalb derer sie zuverlässig und pünktlich sein müssen und entdecken so manche Fähigkeit, die sie beruflich oder in ihrer Freizeit nutzen können.
Soziale Hilfsdienste können bei der Brücke Dachau e.V. auch in der Landschaftspflege abgeleistet werden. Zu den anfallenden Arbeiten zählt das Mähen im Sommer und Herbst sowie das Zurückdrängen von Gebüsch im Winter.