JUGENDHILFE IM STRAFVERFAHREN
Du hast eine Straftat begangen und weißt nicht wie es weitergeht? Dann sind wir die richtigen Ansprechpartner, denn wir haben wichtige Informationen und Tipps für dich. Dafür müssen wir uns kennenlernen und deine Situation besprechen. Wir nehmen auch an der Gerichtsverhandlung teil, machen einen Ahndungsvorschlag und unterstützen dich bei den anschließenden Weisungen und Auflagen.
ARBEITSWOCHENENDE
47 Stunden Vollpension. Beim Arbeitswochenende verbringst du zusammen mit anderen Jugendlichen ein Wochenende von Freitag 18:00 Uhr bis Sonntag 17:00 Uhr in einem Jugendhaus. Tagsüber wird zusammen gearbeitet, meist in der Landschaftspflege, abends setzt sich die Gruppe mit den Straftaten auseinander. Alkohol, Drogen und Smartphones sind nicht erlaubt. Das Arbeitswochenende wird von pädagogischen Fachkräften der Brücke Dachau e.V. begleitet. Für die Teilnahme entstehen keine Kosten.
LESEWEISUNG
Du hast eine Straftat begangen und musst deshalb ein Buch lesen!? Dafür stellen wir dir ein Buch gegen einen Pfandbetrag in Höhe von 10€ zur Verfügung. Gemeinsam vereinbaren wir einen Zeitraum innerhalb dessen du das Buch lesen musst. Danach kommst du zum vereinbarten Termin zur Brücke Dachau e.V. und wir besprechen den Inhalt des Buches und einiges mehr …
LANDSCHAFTSPFLEGE
Einsatz in der Lanschaftspflege zur Ableistung Sozialer Hilfsdienste von 8:00 – 16:00 Uhr. Verbindlicher Treffpunkt: 7:30 Uhr vor dem Haus der Brücke Dachau e.V..
Bitte mitbringen:
• feste Schuhe, lange Hose und Kleidung die schmutzig werden darf
• im Winter: warme Kleidung und Handschuhe
• im Sommer: Sonnenschutz
• ausreichend Brotzeit und Getränke (mind. 2 Liter)
Die Einteilung ist verpflichtend. Wenn du aus einem wichtigen Grund nicht kommen kannst, musst du vor Einsatzbeginn absagen. Wer übermüdet oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen erscheint wird nach Hause geschickt.
TÄTER-OPFER-AUSGLEICH (TOA)
Ein Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Konfliktklärung. Dabei unterstützt euch ein neutraler Vermittler. Voraussetzungen für einen Täter-Opfer-Ausgleich sind, dass beide Parteien eine Schlichtung möchten und bereit sind, an der Klärung zu arbeiten. Die beteiligten Personen erhalten jeweils die Möglichkeit von getrennten Vorgesprächen, in denen die Straftat und deren Folgen sowie Vorstellungen zur Wiedergutmachung besprochen werden können. Danach folgt das abschließende gemeinsame Ausgleichsgespräch. Die erfolgreiche Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs melden wir an das Amtsgericht oder die Staatsanwaltschaft.
BERATUNGSGESPRÄCHE & BETREUUNGSWEISUNGEN
Mit Beratungsgesprächen
können wir dir helfen, aktuelle Probleme zu
bewältigen. Je nach Bedarf, können zwischen 3 und 10 Gesprächstermine angewiesen werden.
Wenn du für längere Zeit Unterstützung brauchst, hilft dir die Betreuungsweisung. Das intensive und längerfristige Angebot dauert zwischen 6 und 12 Monaten.