Geldverwaltung zur Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafe

Bei Emp­fän­gern von Trans­fer­leis­tun­gen (z.B. Arbeits­lo­sen­geld), sieht die Jus­tiz die Mög­lich­keit vor, die Geld­stra­fe in ver­tret­ba­ren Raten zu beglei­chen. Der Schuld­ner erklärt sich durch eine Abtre­tungs­er­klä­rung bereit, dass eine fest­ge­leg­te Rate aus den Trans­fer­leis­tun­gen mit Unter­stüt­zung der Brü­cke Dach­au e.V. an die Lan­des­jus­tiz­kas­se wei­ter­ge­lei­tet wird. Die Brü­cke Dach­au e.V. über­wacht die Raten­zah­lung und infor­miert die Staats­an­walt­schaft über den Sachstand.

In begrün­de­ten Fäl­len kann aber auch das zu viel sein. Dann kann nach ein­ge­hen­der Prü­fung der Lebens­si­tua­ti­on, ein Teil oder die gesam­te Geld­stra­fe in Form von gemein­nüt­zi­ger Arbeit abge­leis­tet werden.

Ablauf

  • Neh­men Sie Kon­takt zu uns auf, am bes­ten tele­fo­nisch oder per E‑Mail
  • Ver­ein­ba­ren Sie einen Ter­min für das Erst­ge­spräch, brin­gen Sie dazu bit­te fol­gen­de Unter­la­gen mit: 
    • Aktu­el­len Bescheid über den Erhalt von Transferleistungen
    • Nach­weis über Ihre monat­li­chen Kos­ten wie z.B. Mie­te (Kon­to­aus­zug)
  • Wir bespre­chen mit Ihnen die Höhe der monat­li­chen Raten samt Abtre­tungs­er­klä­rung oder prü­fen die Mög­lich­keit der Ableis­tung gemein­nüt­zi­ger Arbeit
  • Wir infor­mie­ren die Staats­an­walt­schaft über den aktu­el­len Sachstand

Wir erwarten von Ihnen

  • Die Ein­hal­tung unse­rer Vereinbarung
  • Mit­wir­kung beim Leistungsträger
  • Sofor­ti­ge Infor­ma­ti­on bei Ände­rung ihrer Lebenssituation

Ter­mi­ne nur nach Vereinbarung!

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