Geldverwaltung zur Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafe
Bei Empfängern von Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld), sieht die Justiz die Möglichkeit vor, die Geldstrafe in vertretbaren Raten zu begleichen. Der Schuldner erklärt sich durch eine Abtretungserklärung bereit, dass eine festgelegte Rate aus den Transferleistungen mit Unterstützung der Brücke Dachau e.V. an die Landesjustizkasse weitergeleitet wird. Die Brücke Dachau e.V. überwacht die Ratenzahlung und informiert die Staatsanwaltschaft über den Sachstand.
In begründeten Fällen kann aber auch das zu viel sein. Dann kann nach eingehender Prüfung der Lebenssituation, ein Teil oder die gesamte Geldstrafe in Form von gemeinnütziger Arbeit abgeleistet werden.
Ablauf
- Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, am besten telefonisch oder per E‑Mail
- Vereinbaren Sie einen Termin für das Erstgespräch, bringen Sie dazu bitte folgende Unterlagen mit:
- Aktuellen Bescheid über den Erhalt von Transferleistungen
- Nachweis über Ihre monatlichen Kosten wie z.B. Miete (Kontoauszug)
- Wir besprechen mit Ihnen die Höhe der monatlichen Raten samt Abtretungserklärung oder prüfen die Möglichkeit der Ableistung gemeinnütziger Arbeit
- Wir informieren die Staatsanwaltschaft über den aktuellen Sachstand
Wir erwarten von Ihnen
- Die Einhaltung unserer Vereinbarung
- Mitwirkung beim Leistungsträger
- Sofortige Information bei Änderung ihrer Lebenssituation
Termine nur nach Vereinbarung!