Außensprechstunde der Bewährungshilfe bei der Brücke Dachau e.V.
Die Außensprechstunde für Jugendliche und Erwachsene aus dem Landkreis Dachau, in den Räumlichkeiten der Brücke Dachau e.V., werden dort nur nach Absprache mit den Bewährungshelferinnen durchgeführt.
Die Bewährungshilfe ist beim Landgericht München II angesiedelt. Beratungen finden in der Seidlstraße 8/IV.Stock, 80335 München bzw. nach näherer Vereinbarung mit der zuständigen Bewährungshelferin statt.
Kontakt
Tel: 089 / 5597–2701 oder 089 / 5597–2702
Fax: 089 / 5597–2717
Was bedeutet Bewährungshilfe?
Ihre Freiheitsstrafe wurde vom Gericht zur Bewährung ausgesetzt. Sie haben jetzt die Chance erhalten zu beweisen, dass Sie künftig keine Straftaten mehr begehen werden. Zu Ihrer Unterstützung und zur Überprüfung, ob Sie diese Chance nutzen, wurden Sie der Aufsicht der Bewährungshilfe unterstellt.
Welche Aufgaben hat die Bewährungshilfe?
- Die Bewährungshilfe bietet Ihnen Gespräche, Beratung und Hilfe an, um Sie während der Bewährungszeit zu unterstützen
- Der Themenbereich kann sich je nach Bedarf auf die gesamte Lebenssituation erstrecken
- Bei Bedarf findet auch eine Vermittlung an andere Fachstellen statt
- Die Bewährungshilfe überwacht im Auftrag des Gerichts die Erfüllung der Auflagen und Weisungen aus dem Bewährungsbeschluss
Schweigepflicht
Die Bewährungshilfe berichtet dem Gericht über den Verlauf der Bewährung, Auflagen und Weisungen und Ihre Lebensführung. Gegenüber Dritten ist die Bewährungshilfe zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht nicht.
Was erwartet die Bewährungshilfe von Ihnen?
- Einhaltung der Termine
- Erfüllung von Auflagen und Weisungen
- Information über wichtige Veränderungen
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit und inhaltliche Auseinandersetzung