Psychosoziale Prozessbegleitung bei der Brücke Dachau e.V.
Professionelle Unterstützung für Opferzeugen im Strafverfahren
Seit 1. Januar 2017 haben besonders schutzbedürftige Verletzte einen Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, die sogenannte Psychosoziale Prozessbegleitung.
Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine intensive Form der Begleitung für besonders schutzbedürftige Verletzte von Straftaten vor, während und nach der Hauptverhandlung und dient dem Abbau von Ängsten und Belastungen im Zusammenhang mit dem Strafverfahren.
Die Brücke Dachau e.V. bietet verletzten Zeuginnen und Zeugen ab September 2019 die Möglichkeit, sich durch die Psychosoziale Prozessbegleiterin Frau Carolin Wagner unterstützen zu lassen.
Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die psychosoziale Prozessbegleitung sind in § 406g der Strafprozessordnung und im Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) geregelt.