Außen­sprechstunde der Bewährungshilfe bei der Brücke Dachau e.V.

Die Außen­sprech­stun­de für Jugend­li­che und Erwach­se­ne aus dem Land­kreis Dach­au, in den Räum­lich­kei­ten der Brü­cke Dach­au e.V., wer­den dort nur nach Abspra­che mit den Bewäh­rungs­hel­fe­rin­nen durchgeführt.

Die Bewäh­rungs­hil­fe ist beim Land­ge­richt Mün­chen II ange­sie­delt. Bera­tun­gen fin­den in der Seidl­stra­ße 8/IV.Stock, 80335 Mün­chen bzw. nach nähe­rer Ver­ein­ba­rung mit der zustän­di­gen Bewäh­rungs­hel­fe­rin statt.

Kon­takt

Tel: 089 / 5597–2701 oder 089 / 5597–2702

Fax: 089 / 5597–2717

Was bedeutet Bewährungshilfe?

Ihre Frei­heits­stra­fe wur­de vom Gericht zur Bewäh­rung aus­ge­setzt. Sie haben jetzt die Chan­ce erhal­ten zu bewei­sen, dass Sie künf­tig kei­ne Straf­ta­ten mehr bege­hen wer­den. Zu Ihrer Unter­stüt­zung und zur Über­prü­fung, ob Sie die­se Chan­ce nut­zen, wur­den Sie der Auf­sicht der Bewäh­rungs­hil­fe unterstellt.

Welche Aufgaben hat die Bewährungshilfe?

  • Die Bewäh­rungs­hil­fe bie­tet Ihnen Gesprä­che, Bera­tung und Hil­fe an, um Sie wäh­rend der Bewäh­rungs­zeit zu unterstützen
  • Der The­men­be­reich kann sich je nach Bedarf auf die gesam­te Lebens­si­tua­ti­on erstrecken
  • Bei Bedarf fin­det auch eine Ver­mitt­lung an ande­re Fach­stel­len statt
  • Die Bewäh­rungs­hil­fe über­wacht im Auf­trag des Gerichts die Erfül­lung der Auf­la­gen und Wei­sun­gen aus dem Bewährungsbeschluss

Schweigepflicht

Die Bewäh­rungs­hil­fe berich­tet dem Gericht über den Ver­lauf der Bewäh­rung, Auf­la­gen und Wei­sun­gen und Ihre Lebens­füh­rung. Gegen­über Drit­ten ist die Bewäh­rungs­hil­fe zur Ver­schwie­gen­heit ver­pflich­tet. Ein Zeug­nis­ver­wei­ge­rungs­recht besteht nicht.

Was erwartet die Bewährungshilfe von Ihnen?

  • Ein­hal­tung der Termine
  • Erfül­lung von Auf­la­gen und Weisungen
  • Infor­ma­ti­on über wich­ti­ge Veränderungen
  • Bereit­schaft zur Zusam­men­ar­beit und inhalt­li­che Auseinandersetzung