Die Brücke Dachau e.V. leistet als freier Träger sozialpädagogische Arbeit für Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene und ist zuständig für spezielle Aufgaben der Jugendhilfe und der Strafrechtspflege im Landkreis Dachau.
Als engagiertes Fachteam orientieren wir uns an den spezifischen Bedürfnissen und der Lebenswelt unserer Klienten. Nicht die Straftaten, sondern die individuellen Situationen der Jugendlichen und Erwachsenen stehen bei uns im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Wir helfen dabei, die eigenen Ressourcen zu erkennen und zu nutzen, damit schwierige Lebensphasen sozialverträglich bewältigt werden können.
PERSPEKTIVEN FÜR JUGENDLICHE UND ERWACHSENE
PERSPEKTIVEN FÜR JUGENDLICHE
JUGENDHILFE IM STRAFVERFAHREN
- Information über den gesamten Ablauf des Strafverfahrens
- Teilnahme an der Gerichtsverhandlung
- Darstellung der persönlichen Lebenssituation der Jugendlichen oder Heranwachsenden
- Pädagogische Stellungnahme zur strafrechtlichen Reife, sozialen Prognose und Vorschlag einer Ahndung
AMBULANTE SOZIALPÄDAGOGISCHE ANGEBOTE FÜR STRAFFÄLLIG GEWORDENE JUNGE MENSCHEN
- Vermittlung in Einsatzstellen zur Ableistung Sozialer Hilfsdienste
- Ableistung Sozialer Hilfsdienste unter Anleitung von Brücke Mitarbeitern in der
Landschaftspflege - Beratungsgespräche
- Betreuungsweisung
- Soziale Trainingskurse
- Arbeitswochenende
- Leseweisung
- Täter-Opfer-Ausgleich
PERSPEKTIVEN FÜR ERWACHSENE
FACHSTELLE FÜR AUßERGERICHTLICHE KONFLIKTSCHLICHTUNG
- Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktklärung zwischen Beschuldigten und Geschädigten im Rahmen eines Strafverfahrens mit Unterstützung durch Mediatoren
FACHSTELLE ZUR VERMITTLUNG GEMEINNÜTZIGER ARBEIT
- Als richterliche Auflage im Rahmen eines Bewährungsverfahrens
- Zur Haftvermeidung – Die bayerische Justiz ermöglicht straffällig gewordenen Bürgerinnen und Bürgern in Geldnot, einer Gefängnisstrafe zu entgehen
JUGENDHILFE IM STRAFVERFAHREN
FÜR JUGENDLICHE UND HERANWACHSENDE VON 14–21 JAHREN
Du hast eine Straftat begangen?
… dann melde dich bei der Jugendhilfe im Strafverfahren.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe, die vom sozialpädagogischen Fachdienst wahrgenommen wird. Wir bringen die erzieherischen Gesichtspunkte in das Jugendstrafverfahren ein.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren führt zudem die außergerichtliche Regelung, auch Diversion genannt, durch und unterstützt Jugendliche und Heranwachsende.
Vor der Gerichtsverhandlung
In einem persönlichen Gespräch …
- informieren wir über den Verlauf des gesamten Strafverfahrens
- erfassen wir biographische Daten und die aktuelle Lebenssituation der Jugendlichen und Heranwachsenden
- beraten und unterstützen wir Jugendliche, Heranwachsende und deren Eltern…
Während der Gerichtsverhandlung
- nehmen wir als Verfahrensbeteiligte an der Gerichtsverhandlung teil
- stellen wir die persönliche Lebenssituation dar
- beurteilen wir die Persönlichkeitsentwicklung und die strafrechtliche Reife
- geben wir eine sozialpädagogische Prognose ab
- schlagen wir eine geeignete Ahndung vor…
Nach der Gerichtsverhandlung
- halten wir Kontakt zum Jugendlichen in Therapie- und Jugendhilfeeinrichtungen oder in Haft.
- stehen wir auch weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung…
AMBULANTE SOZIALPÄDAGOGISCHE ANGEBOTE FÜR STRAFFÄLLIG GEWORDENE JUNGE MENSCHEN
Die ambulanten sozialpädagogischen Angebote nach den §§ 10, 15 JGG sind Weisungen und Auflagen des Gerichts sowie der Staatsanwaltschaft. Sie leiten sich unmittelbar aus der strafbaren Handlung und dem erzieherischen Bedarf ab und sind das Ergebnis des Jugendgerichtsverfahrens.
Diese Angebote sollen eine explizite Alternative zu freiheitsentziehenden Sanktionen darstellen um mithilfe pädagogischer Arbeit weitere Straftaten zu vermeiden.
Ambulante sozialpädagogische Angebote bei der Brücke Dachau e.V.
- Beratungen
- Betreuungsweisungen
- Leseweisung
- Arbeitswochenende
- Soziale Trainingskurse
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Vermittlung in Einsatzstellen zur Ableistung sozialer Hilfsdienste
- Ableistung von Sozialen Hilfsdiensten unter Anleitung von Brücke Mitarbeitern in der Landschaftspflege
FACHSTELLE FÜR AUSSERGERICHTLICHE KONFLIKTSCHLICHTUNG
WIR MACHEN DEN TÄTER-OPFER-AUSGLEICH
Die Fachstelle für außergerichtliche Konfliktschlichtung führt den Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Erwachsene durch.
Bei einem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) handelt es sich um eine außergerichtliche Konfliktschlichtung in einem Strafverfahren zwischen Geschädigten und Beschuldigten, in deren Rahmen eine Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden vereinbart werden kann.
Der Täter-Opfer-Ausgleich kann helfen, einen Rechtsstreit zu vermeiden, denn mit Hilfe des TOA’s kann ein Konflikt unbürokratisch geschlichtet werden, bevor es zu einer Verhandlung vor Gericht kommt.
TOA für Jugendliche und
Heranwachsende
TOA für Erwachsene
GEMEINNÜTZIGE ARBEIT
FÜR ERWACHSENE
FACHSTELLE ZUR VERMITTLUNG GEMEINNÜTZIGER ARBEIT
Erwachsene können sich mit Hilfe der Fachstelle in Einsatzstellen zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit einteilen lassen.
Die Brücke Dachau e.V. vermittelt Bürgerinnen und Bürger in gemeinnützige Arbeit in Zusammenarbeit mit
- dem Amtsgericht:
Gemeinnützige Arbeit als Bewährungsauflage - der Staatsanwaltschaft:
Haftvermeidung durch Umwandlung einer Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit
Einsatzstellen gibt es nach Absprache mit der Brücke Dachau e.V. bei vielen sozialen oder öffentlichen Einrichtungen, wie Altenheimen, Sportanlagen oder Bauhöfen.
GELDVERWALTUNG ZUR VERMEIDUNG
DER ERSATZFREIHEITSSTRAFE
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz bietet die Geldverwaltung zur Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafe an.
Die Zielgruppe dieses neuen Programms sind Personen die eine Geldstrafe nicht bezahlen können, da sie nur über wenige Einkünfte in Form von Transferleistungen (z.B. ALG, Krankengeld oder Rentenleistungen) verfügen.
Die Zuweisung der Geldverwaltung erfolgt über die Staatsanwaltschaften.
PSYCHOSOZIALE
PROZESSBEGLEITUNG
Professionelle Unterstützung für Opferzeugen im Strafverfahren
Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine intensive Form der Begleitung für besonders schutzbedürftige Verletzte von Straftaten vor, während und nach der Hauptverhandlung.
Sie umfasst ihre qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren mit dem Ziel, die individuelle Belastung zu reduzieren, eine Sekundärviktimisierung weitestgehend zu vermeiden und die Aussagetüchtigkeit als Zeuginnen und Zeugen zu fördern.
Psychosoziale Prozessbegleitung kann sich auch an besonders schutzbedürftige Angehörige von Verletzten richten.
Sie umfasst ihre qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren mit dem Ziel, die individuelle Belastung zu reduzieren, eine Sekundärviktimisierung weitestgehend zu vermeiden und die Aussagetüchtigkeit als Zeuginnen und Zeugen zu fördern.
Psychosoziale Prozessbegleitung kann sich auch an besonders schutzbedürftige Angehörige von Verletzten richten.