Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Heranwachsende

Der Täter-Opfer-Aus­gleich (TOA) für Jugend­li­che oder Her­an­wach­sen­de kann als außer­ge­richt­li­che Rege­lung oder im Rah­men eines Ermitt­lungs- oder Straf­ver­fah­rens durch­ge­führt wer­den und bereits im Vor­feld einer Ver­hand­lung von der Jugend­hil­fe im Straf­ver­fah­ren ange­regt werden.

Durch den TOA soll Geschä­dig­ten und Beschul­dig­ten eine Chan­ce zur Klä­rung des Kon­flik­tes und zur Wie­der­gut­ma­chung gebo­ten werden.

Aus­ge­bil­de­te Media­to­ren füh­ren als neu­tra­le Ver­mitt­ler und Kon­flikt­schlich­ter Ein­zel­ge­sprä­che mit den Betei­lig­ten durch und beglei­ten Geschä­dig­te und Beschul­dig­te im Ausgleichsgespräch.
Der Tater-Opfer-Aus­gleich bei Jugend­li­chen und Her­an­wach­sen­den unter­schei­det sich inhalt­lich nicht zum TOA bei Erwach­se­nen. Jugend­li­che und Her­an­wach­sen­de ver­fü­gen jedoch oft über die wich­tigs­ten Vor­aus­set­zun­gen für eine erfolg­rei­che Kon­flikt­be­wäl­ti­gung: Gro­ße Offen­heit und die Bereit­schaft zur Selbstreflektion.
Eine Aus­ein­an­der­set­zung mit den Fragen
  • Wie kam es zu dem Streit?
  • Was ist über­haupt passiert?
  • Wie wol­len wir in Zukunft mit­ein­an­der umgehen?
  • Wie über­neh­me ich Verantwortung?
  • Wie kann Scha­den wie­der gut gemacht werden?

kann damit gelingen.

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